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   BGH, 18.03.1969 - VI ZB 19/68   

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https://dejure.org/1969,7875
BGH, 18.03.1969 - VI ZB 19/68 (https://dejure.org/1969,7875)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1969 - VI ZB 19/68 (https://dejure.org/1969,7875)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1969 - VI ZB 19/68 (https://dejure.org/1969,7875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung einer Sorgfaltsverletzung eines Prozessbevollmächtigten - Erhöhte Pflicht zu sorgfältiger Fristbeobachtung bei voller Ausnutzung einer Berufungsfrist

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - VI ZB 19/68
    Er muß besondere bestrebt sein, jede Möglichkeit einer Hinderung auszuschalten und die unbedingte Innehaltung der Frist zu sichern (RG JW 1932, 647; 1936, 3312; BGHZ 6, 369).
  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Demgegenüber wäre eine besonders auf die Sache abgestellte Einzelanweisung, wie sie das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1969 - VI ZB 19/68 (VersR 1969, 544, 545) in Erwägung zieht - etwa auf Vorlage zu einer bestimmten Tageszeit oder durch persönliche Aushändigung -, ins Leere gegangen.
  • BGH, 27.04.1976 - VI ZR 118/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Wird unter solchen Umständen eine Frist durch einen Fehler des Büros versäumt, so braucht sich die von dem Rechtsanwalt vertretene Partei das Verschulden des Büropersonals nicht anrechnen lassen (BGHZ 43, 148, 153 [BGH 12.02.1965 - IV ZR 231/63]; Senatsbeschlüsse vom 18. März 1969 - VI ZB 19/68 - VersR 69, 545; - VI ZB 15/69 - vom 14. Oktober 1969 - VersR 69, 1027; VI ZB 15/70 - vom 22. Dezember 1970 - VersR 71, 313, zum Teil m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.10.1969 - VI ZB 15/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Frist wegen eines

    Er muß daher dartun, daß er eine geeignete Bürokraft mit der Führung und Überwachung des Fristenkalenders betraut und diese ständig überwacht hat (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1968 - VI ZB 19/68; BGH LM § 233 ZPO [Fc] Nr. 30).
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